Finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Gute Bildung darf keine Frage des Einkommens sein. Nachhilfe als außerschulische Lernförderung kann daher aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung finanziell gefördert werden. Für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können die Kosten beispielsweise für Schulbedarf, das Mittagessen in der Schule und auch für professionelle Nachhilfe erstattet werden. So werden kostenlose Lernangebote für bessere Bildungs- und Entwicklungschancen ermöglicht.

Wenn Ihr Kind Probleme in der Schule hat, kann es kostenlose Nachhilfe bekommen. Auch wenn es nicht unmittelbar versetzungsgefährdet ist, können Sie Unterstützung aus dem Bildungspaket (BuT) beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass der hilfebedürftige Schüler nicht älter ist als 25 Jahre und die besuchte Schule selbst keine ausreichende Lernförderung anbietet. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Leistungsantrag und der Kommunikation mit Schule und Amt.
Einen Anspruch auf Lernförderung aus dem BuT haben Kinder und Jugendliche, wenn Sie:
- Bürgergeld, bzw. ehemals:
- Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
- Wohngeld beziehen.
Wir helfen bei der Beantragung der staatlichen Förderung
Schulfit Nachhilfe und Coaching ist mehr als Noten verbessern. Wir unterstützen mit familienausgerichteten Hilfsangeboten. Die Beratung und Hilfe zur Inanspruchnahme von Nachhilfe im Rahmen des Bildungspaketes BuT gehört dazu. Das zuständige Jobcenter muss die geförderte Nachhilfe genehmigen. Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zum Bescheid – und freuen uns später mit, wenn Ihr Kind erste Erfolge feiert.
